Barrierefreiheitserklärung

Der Nationalpark Schwarzwald ist bemüht, die Website www.nationalpark-schwarzwald-im-dialog.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG)  und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Es werden nur teilweise die Anforderungen der neuen BITV 2.0 erfüllt.

Auf dieser Seite werden nutzergenerierte Inhalte dargestellt. Diese sind unter Umständen nicht vollständig barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.05.2022 erstellt bzw. zuletzt überprüft.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durch Selbstprüfung nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.nationalpark-schwarzwald-im-dialog.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Nationalpark Schwarzwald

Schwarzwaldhochstr. 2

77889 Seebach

+49 7449 92998 311

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Nationalpark Schwarzwald wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt „Feedback und Kontaktangaben“ dieser Erklärung.

Falls der Nationalpark Schwarzwald nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

0711 279-3360

Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.