Weiterentwicklung des Nationalparks Schwarzwald

Das Wichtigste in Kürze:

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Landesregierung festgelegt, die Schutzgebiete in Baden-Württemberg insgesamt zu stärken und den Nationalpark Schwarzwald weiterzuentwickeln. Start für die Weiterentwicklung ist ein mehrstufiger, transparenter Beteiligungsprozess. Informationsveranstaltungen, Themenführungen und -workshops sowie Online-Beteiligung –  interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten einen bunten Strauß an Möglichkeiten, sich über den Prozess der Weiterentwicklung zu informieren und ihre Ideen und Anregungen einzubringen.

Ein weiteres Kernstück der Beteiligung ist ein Bürgerforum aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern. Sie tauschen sich insbesondere zur inhaltlichen Weiterentwicklung aus, erörtern Probleme, sammeln Ideen und verfassen gemeinsam Handlungsempfehlungen. Dabei erhalten sie von Expertinnen und Experten alle für das Thema notwendigen Informationen. Die Überlegungen des Bürgerforums werden abschließend an die Nationalparkverwaltung und das Umweltministerium übergeben und fließen - wie auch die Anregungen aus der breiten Öffentlichkeitsbeteiligung - in die Erarbeitung des Entwurfs der Gesetzesänderung ein.

Darüber hinaus werden die bestehenden Gremien des Nationalparks – Rat und Beirat – die Weiterentwicklung eng begleiten.

In der folgenden Grafik sehen Sie die einzelnen Bausteine der Beteiligung und wie sich diese aufeinander beziehen.

Darstellung des Beteiligungsprozesses

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Am 1. Januar 2014 wurde der Nationalpark Schwarzwald – als erster und bisher einziger Nationalpark Baden-Württembergs – gegründet. Nationalparks unterscheiden sich von anderen Schutzgebieten vor allem durch den Schutz der natürlichen Prozesse. Das bedeutet, dass der Mensch auf dem Großteil der Fläche (ab 2044 mindestens 75 Prozent) Natur Natur sein lässt. Hier in der sogenannten Kernzone hat die Natur Raum, ihre eigene, kraftvolle Dynamik ungestört zu entfalten. Es entsteht und herrscht Wildnis. Im verbleibenden Teil, der Managementzone, bleibt das dauerhaft anders – hier geht es beispielsweise darum, besondere Lebensräume wie die wilden Feuchtweiden zu erhalten, sensible Arten wie das Auerhuhn und auch die umliegenden Wälder zu schützen. Zum Beispiel vor Borkenkäfern, die im Nationalpark helfen, den Wald wilder werden zu lassen. Besucherinnen und Besucher des Nationalparks können über Wildnis staunen, lernen und sich in dieser Oase fernab des Alltags erholen.

Die Internationale Union zum Schutz der Natur (IUCN) gibt für Nationalparks eine Mindestfläche von 10.000 Hektar vor, die der Nationalpark Schwarzwald gerade so erreicht. Der Nationalpark Schwarzwald besteht seit seiner Gründung aus zwei Teilgebieten. Prozesse wie eine natürliche Waldentwicklung bedürfen aber möglichst großer und unzerteilter Flächen, da menschliche Einflüsse wie Forstwirtschaft oder Wegebau sie verändern und stören. Eine Verbindung der beiden Gebiete des Nationalparks stabilisiert und steigert die Biodiversität und ökologische Resilienz. Der Nationalpark Schwarzwald soll aber nicht nur räumlich weiterentwickelt werden. Die inhaltliche Weiterentwicklung widmet sich deshalb Themen, die im bestehenden Nationalpark perspektivisch gestärkt werden sollten.

Im Beteiligungsprozess wird nicht das „Ob“ einer Weiterentwicklung des Nationalparks, sondern das „Wie“ diskutiert. Die inhaltliche Weiterentwicklung bietet dabei den größten Spielraum und stellt daher den Kern des Beteiligungsprozesses dar. Hier können die Menschen vor Ort und darüber hinaus ihre Erfahrungen, Bedürfnisse und Ideen einbringen. Die zukünftigen inhaltlichen Veränderungen im Nationalpark Schwarzwald sollen diese Wünsche widerspiegeln. 

Das Bürgerforum diskutiert die Ideen und Anmerkungen der für alle offenen Beteiligungsmöglichkeiten und gibt Empfehlungen für den Entwurf der Gesetzesänderung an das Umweltministerium weiter. Die Entscheidung zur Ausgestaltung der Weiterentwicklung und insbesondere zur Anpassung des Nationalparkgesetzes trifft letztendlich der Landtag.

Die räumliche Weiterentwicklung hängt entscheidend von den Verhandlungen der entsprechenden Ministerien und Behörden mit den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern ab. Diese Gespräche und Verhandlungen sind als eigener Prozess zu verstehen, der parallel zum Beteiligungsprozess stattfindet. Anmerkungen zur Flächengestaltung werden im Prozess gesammelt, inwiefern sie letztlich in den Verhandlungsprozess einfließen können, ist derzeit nicht absehbar.

 

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